Am 22. Juni 1633 hieß es in dem Urteil über Galilei:
... Unter Anrufung des heiligen Namens unseres Herrn Jesu Christi und der glorreichen Mutter und unbefleckten Jungfrau Maria behaupten, verkünden, urteilen und erklären wir durch diese unsere definitive Sentenz, die wir, zu Tribunal sitzend, unter dem Beistande und nach dem Gutachten der ehrwürdigen Lehrer der Theologie und der Doctoren beider Rechte, als unsere Rechtsbeistände, in dieser Schrift aussprechen, bezüglich der von uns verhandelten Frage und Fragen ... dass Du, obengenannter Galilei ... Dich bei diesem Heiligen Officium der Häresie sehr verdächtig gemacht habest; das heißt, dass Du eine Lehre geglaubt und festgehalten hast, welche falsch und der heiligen göttlichen Schrift zuwider ist, nämlich: die Sonne sei das Zentrum des Erdkreises, und dieselbe gehe nicht von Osten nach Westen, die Erde bewege sich und sei nicht das Zentrum der Welt, und es könne diese Meinung für wahrscheinlich gehalten werden, nachdem sie doch als der heiligen Schrift zuwiderlaufend befunden und erklärt worden war; dass Du infolge dessen in alle Zensuren und Strafen verfallen seiest, welche durch die heiligen Kanones und andere allgemeine und besondere Konstitutionen gegen derartig Fehlende bestimmt und über sie verhängt sind. Von diesen wollen wir Dich freisprechen, sobald Du mich aufrichtigem Herzen und nicht erheucheltem Glauben abschwörst, verfluchest und verwünschest die obengenannten Irrtümer und Ketzereien ... Damit aber dieser Dein schwerer und verderblicher Irrtum und Ungehorsam nicht ganz ungestraft bleibe und Du in Zukunft vorsichtiger verfahrest, auch Anderen zum Beispiel dienest, dass sie sich von dergleichen Vergehen enthalten, so bestimmen wir, dass das Buch: "Dialog von Galileo Galilei" durch eine öffentliche Verordnung verboten werden [1822 aufgehoben]; Dich aber verurteilen wir zum förmlichen Kerker (ad formalem carcerem) ... 
Karl v. Gebler: Galileo Galilei und die Römische Curie; Cotta'sche Buchhandlung, Bd.I, 1876, S. 290f.