| ... Unter Anrufung des
heiligen Namens unseres Herrn Jesu Christi und der glorreichen Mutter und
unbefleckten Jungfrau Maria behaupten, verkünden, urteilen und erklären
wir durch diese unsere definitive Sentenz, die wir, zu Tribunal sitzend,
unter dem Beistande und nach dem Gutachten der ehrwürdigen Lehrer
der Theologie und der Doctoren beider Rechte, als unsere Rechtsbeistände,
in dieser Schrift aussprechen, bezüglich der von uns verhandelten
Frage und Fragen ... dass Du, obengenannter Galilei ... Dich bei diesem
Heiligen Officium der Häresie sehr verdächtig gemacht habest;
das heißt, dass Du eine Lehre geglaubt und festgehalten hast, welche
falsch und der heiligen göttlichen Schrift zuwider ist, nämlich:
die Sonne sei das Zentrum des Erdkreises, und dieselbe gehe nicht von Osten
nach Westen, die Erde bewege sich und sei nicht das Zentrum der Welt, und
es könne diese Meinung für wahrscheinlich gehalten werden, nachdem
sie doch als der heiligen Schrift zuwiderlaufend befunden und erklärt
worden war; dass Du infolge dessen in alle Zensuren und Strafen verfallen
seiest, welche durch die heiligen Kanones und andere allgemeine und besondere
Konstitutionen gegen derartig Fehlende bestimmt und über sie verhängt
sind. Von diesen wollen wir Dich freisprechen, sobald Du mich aufrichtigem
Herzen und nicht erheucheltem Glauben abschwörst, verfluchest und
verwünschest die obengenannten Irrtümer und Ketzereien ... Damit
aber dieser Dein schwerer und verderblicher Irrtum und Ungehorsam nicht
ganz ungestraft bleibe und Du in Zukunft vorsichtiger verfahrest, auch
Anderen zum Beispiel dienest, dass sie sich von dergleichen Vergehen enthalten,
so bestimmen wir, dass das Buch: "Dialog von Galileo Galilei" durch eine
öffentliche Verordnung verboten werden [1822 aufgehoben]; Dich aber
verurteilen wir zum förmlichen Kerker (ad formalem carcerem) ...
Karl v. Gebler: Galileo Galilei und die Römische Curie; Cotta'sche Buchhandlung, Bd.I, 1876, S. 290f. |