| Die politischen und sozialen Rahmenbedingungen der Brüder Moor
„Die absoluten Fürsten hatten im Laufe der Jahrhunderte die Herrschaftskonkurrenz
des Adels abgeschüttelt und verwalteten nunmehr ihre Länder mit
Hilfe eines weitverzweigten Beamtenorganismus.
´Im absoluten Staate stand der Untertan gleichsam vom ersten bis
zum letzten Atemzug unter strengster Staatsaufsicht. Den unverfälschten
Geist des fürstlichen Absolutismus spiegelt klassisch folgende fürstlich
badische Hofkammerordnung wieder: 'Unsere fürstliche Hofkammer ist
die natürliche Vormünderin unserer Untertanen. Ihr liegt ob,
dieselbigen von Irrtümern ab und auf die rechte Bahn zu führen,
auch gegen ihren Willen sie zu belehren, wie sie ihre eigene Haushaltung
einrichten, ihrem Feldbau vorstehen und durch mehr wirtschaftlich betriebene
Haushaltung zur Ertragung der schuldigen Landesabgaben die Mittel sich
erleichtern möchten.´
Bei diesem Erziehungsanspruch regelte die Regierung das Leben ihrer
Untertanen auf vielfältigste Weise. So musste man in einigen Landen
alle Baumwolle aus seinem Haushalt, die Möbel eingeschlossen, entfernen.
Oder der Untertan musste einen landesherrlichen Kalender erstehen. Nahm
er das Angebot nicht wahr, so drohten drakonische Strafen. Die landesherrliche
„Polizei" - wie sich die Verwaltung damals nannte - setzte die Löhne
für Detailarbeiten fest, schrieb vor, wie man sich zu kleiden hatte,
wo welches Vieh ausgetrieben werden durfte, wer Kaffee trinken durfte und
wer nicht. Uneheliche Nachkommenschaft musste vor der Geburt angezeigt
werden. Die Behörde legte fest, wer überhaupt heiraten durfte.
Da wurde bestraft, wer an Sonntagen in der Kneipe sein Glas nicht „in der
Stille" leerte, sondern dabei sang. Eine Buße traf den, der ohne
Klopfen in die Raststube ging.
Karl von Moor konnte auch von seinem Adelsstand kaum weitere Freiheiten
erwarten. Schon die Winzigkeit des Moorschen Besitzes engte den Tatendrang
ein und rückte als Regierungsaufgaben die Regelung des persönlichen
Kaffeekonsums, die Überwachung der Kleiderordnung und der Regeln für
Hochzeitsfeiern in den Vordergrund. Es ist klar, dass dies den jugendlichen
Tatendrang des jungen Karl zu ersticken drohte.
Die Position eines durch Erbrecht bestallten Gutsverwalters garantiert
zwar ein gewisses Wohlleben; die Aussicht auf diese Position verlangt aber
auch Wohlverhalten und frühzeitige Anpassung an den vorbestimmten
Status.
Auf der ganzen Linie also sah Karl Moor seinen Lebensweg eingeengt und
durch gesellschaftliche Vorschriften und Konventionen vorgezeichnet ..."
© H. Kerber 1995 | 2007 | 2009
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