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Fachbereich Deutsch
Drama

Christian Wilhelm von Dohm:
„Über die bürgerliche Verbesserung der Juden"
(1781)

Der Prozess gegen die Räuber
 „Nur der Pöbel, der es für erlaubt hält, einen Juden zu hintergehen, gibt ihm schuld, dass er nach seinem Gesetze fremde Glaubensgenossen betrügen dürfe, und nur verfolgungssüchtige Priester haben Märchen von dem Vorurteil der Juden gesammelt, die nur ihre eigenen beweisen. Die der Menschlichkeit wie der Politik gleich widersprechenden Grundsätze der Ausschließung, welche das Gepräge der finsteren Jahrhunderte tragen, sind der Aufklärung unserer Zeit unwürdig und verdienen schon längst nicht mehr, befolgt zu werden. Unseren festgegründeten Staaten müsste jeder Bürger willkommen sein, der die Gesetze beobachtet und durch seinen Fleiß den Reichtum des Staates vermehrt. Auch der Jude hat auf diesen Genuss, auf diese Liebe Anspruch. Seine Religion macht ihn ihrer nicht unwürdig, da er bei ihrer strengsten Befolgung ein guter Bürger sein kann. Ich wage es, selbst die standhafte Anhänglichkeit an die nach ihrem Glauben ihren Vätern verliehene Lehre von Gott dem jüdischen Charakter als einen guten Zug anzurechnen. Was der Christ Blindheit und verstockte Hartnäckigkeit nennt, ist beim Juden standhafte Beharrlichkeit bei dem, was er einmal als göttliches Gebot glaubt. Wer kann sich versagen, den Juden hoch zu achten, den keine Marter bewegen konnte, von seiner Religionsvorschrift abzugehen, und den Nichtswürdigen zu verachten, der um des Vorteils willen sich [von ihr] lossagt und den christlichen Glauben mit den Lippen bekennt? Schon allein die Anhänglichkeit an den uralten Glauben gibt dem Charakter der Juden eine Festigkeit, die auch zur Bildung ihrer Moralität überhaupt vorteilhaft ist. Ihre Armen fallen dem Staate nicht zur Last; die ganze Gemeinde nimmt sich ihrer an. Das häusliche Leben genießen sie mit mehr Einfachheit. Sie sind meistens gute Ehemänner und Hausväter. Der Luxus ist auch unter ihren Reichen noch lange nicht wo weit gestiegen als bei den Christen vom gleichen Vermögen. Dem Staate sind sie überall ergeben, und sie haben oft in Gefahren einen Eifer bewiesen, den man von so wenig begünstigten Gliedern der Gesellschaft nicht erwarten sollte [...]".

(J. Höxter: Quellenbuch zur jüdischen Geschichte und Literatur, Frankfurt a.M. 1930, Bd. 4, S. 157 f.)

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