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Fachbereich Deutsch
Drama


An Ulms Bürger
(1798)

Der Prozess gegen die Räuber
Ein Rat, besetzt von manchen Blutsverwandten,
Von Vätern, Söhnen, Schwägern und Bekannten;
Und diesen allen nur allein
Die ersten Stellen stehen im Rat offen.
Kann da Gerechtigkeit der Bürger hoffen?
Kann da der Bürger ruhig, sorglos sein?

Zwar sitzen Bürger auch dabei im Rate,
Doch werden sie gewählt vom Magistrate,
Und dieser wählt, wir Bürger nicht.
Die Zünfte sollen erst zum Rate wählen,
Dann dürfte man auf tücht'ge Männer zählen,
Weil keiner eine ganze Zunft besticht.

So steht's in Ulm und so in andern Städten,
Die reichsfrei sind, das heißt nur frei von Ketten,
Doch sonst zur Sklaverei verbannt,
Gebeugt im Joch der Konstitutionen,
Beherrscht von stolzen Magistratspersonen
Und doch dabei, o Glück! reichsfrei genannt.

  (Hans-Werner Engels: Gedichte und Lieder deutscher Jakobiner. Stuttgart 1971, S. 134 f.)

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