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Die Schari’a,
das islamische Religionsgesetz
.Das Leben eines Muslims wird durch das islamische Religionsgesetz, die Schari‘a, bestimmt. Nicht nur das Verhältnis zu Gott, sonder auch das zu den Mitmenschen, wird durch dieses komplizierte System von Gesetzen bestimmt. Religion und Recht, Glaube und öffentliche Pflichten, Gottesdienst und Beruf sind im Islam zu einem einzigen Zusammenhang verflochten. 
Nach Auffassung der Muslime stellt die Schari'a das allumfassende, ewige Gesetz dar, das der gesamten Menschheit gilt und alle im privaten wie öffentlichen Leben entstehenden Fragen und Streitfälle regelt.
In den christlichen Kulturen kam es dagegen im  Laufe der Geschichte in den säkularisierten Staaten zu einer Trennung des religiösen (kirchlichen) und des profanen (weltlichen) Rechts.
Die Schari'a greift auf folgende Quellen zurück: 
Primäre Quellen:
  • Der Koran (nur der arabische Originaltext!) 
  • Die Hadithen (weitere Traditionen, Überlieferungen von Mohammed) 
  • Den Konsens (Zustimmung) (Idjmâ`) der islamischen Gelehrten. Dabei Beachtung der früheren Kommentatoren, besonders derjenigen, die zusammen mit Mohammed gelebt haben. 
Sekundäre Quellen:
  • Der Analogieschluss (qiyâs): Übereinstimmung gewisser Merkmale des Rechtsfalles mit Koran- und Hadithenaussagen. 
  • Der Brauch (`urf) und das Gewohnheitsrecht (`âdat) (Bräuche - auch der besiegten Nationen -, die nicht im offenen Widerspruch zum Islam stehen). Diese Regelung wurde durch den Kalifen Omar (634 - 644) eingeführt, der die ersten Eroberungszüge außerhalb der Grenzen Arabiens durchführte. 
  • Das eigene Urteil (ra`y) des Rechtsgelehrten, ausgerichtet am Umfeld der islamischen Gemeindestruktur.
Streitfälle werden gemäß der Analogie entschieden, indem frühere Entscheidungen zu Rate gezogen werden. Der Konsens bedeutet die einhellige Zustimmung aller Religionsgelehrten zu einem Sachverhalt und seiner Wertung. Eine besondere Bedeutung haben die Traditionen, die die verschiedenen vorbildlichen Handlungen und Aussprüche Mohammeds beschreiben, soweit sie nicht schon im Koran festgehalten sind. Wenn der Koran in einer Streitfrage also keine Antwort geben kann, greift man auf bestimmte Traditionen zurück. Sie wurden 200 Jahre nach dem Tod Mohammeds von Gelehrten gesammelt und niedergeschrieben.
 
  • Hadith_Suche:
       http://www.usc.edu/dept/MSA/reference/searchhadith.html
  • Hadith-Sammlungen:
       http://www.usc.edu/dept/MSA/fundamentals/hadithsunnah/

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    Scharia1. doc