Luther und Kurfürst Johann Friedrich unter dem Kreuz
Johann Friedrich I., Sohn Friedrichs III., des Weisen, war der letzte Kurfürst (1532-1547), unter dem Luther lebte. Nach dem Tod seines Vaters war er zusammen mit Philipp von Hessen Haupt des Schmalkaldischen Bundes, der politischen Vereinigung der protestantischen Fürsten. 
1546 wurde er vom Kaiser geächtet, ein Jahr später besiegt und gefangengenommen. Daraufhin musste Johann Friedrich in der Wittenberger Kapitulation auf die Kurfürstenwürde verzichten. Später residierte er in Weimar. 
Der kolorierte Holzschnitt von 1546 zeigt Johann Friedrich und Luther vereint in anbetender Haltung unter dem Kreuz. Luther hat sein Leben lang gepredigt und geglaubt: »In dem gekreuzigten Christus allein ist die wahre Theologie und Erkenntnis Gottes. Ich kann und weiß nichts, als was mich dieser Herr lehrt.« Der Holzschnitt gehört zu dem noch von Luther durchgesehenen Wittenberger Druck des Neuen Testaments durch Hans Lufft 1546, eben jenem Jahr; in dem der Kurfürst in die kaiserliche Ächtung fiel. 
Mit dem Gegenüber von Luther und Kurfürst zeigt sich bereits das neue Verhältnis von Kirche und Staat an. Nachdem die konfessionelle Aufspaltung auch die kaiserliche Zentralgewalt geschwächt hatte, gab es nur noch Territorien und freie Reichsstädte als feste Ordnungsgefüge. Und da sich Luther nicht an den Kaiser halten konnte, blieb ihm nur die Verbindung mit den Landesfürsten. Diese Bindung der Reformation an die »weltliche Gewalt« wurde ihm durch seine Unterscheidung zwischen weltlicher und geistlicher Ordnung erleichtert. Das Verhältnis des einzelnen zur Obrigkeit sah er in Gehorsam und Unterordnung, selbst wenn sich das eigene Rechtsgefühl dagegen auflehnen mochte. Aus der Bindung an die Landesherrschaft entstanden auch die Landeskirchen. Damit wurde das Schicksal der Reformation in die Hände der Landesfürsten gelegt und spielte sich in der Folgezeit auf den Reichstagen ab.
[Aus: Hubertus Halbfas, Religionsunterricht in Sekundarschulen, Lehrerhandbuch 8, Düssseldorf (Patmos) 1995, S. 257]
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