Martin Luther
Augustinereremit in Erfurt und Wittenberg, Professor an der theologischen Fakultät der Universität Wittenberg,
* 10. November 1483 in Eisleben (Grafschaft Mansfeld) als erster (oder zweiter) Sohn von sieben (oder neun) Kindern;
+ 18. Februar 1546 in Eisleben, begraben in der Schloßkirche zu Wittenberg.
Stammhaus der Luders in Möhra
Vater Hans Luder (+ 29.6. 1530) entstammte einer Bauernfamilie aus dem Dorfe Möhra (Kreis Salzungen, Thüringen). Dem geltenden Erbrecht entsprechend, war Hans als ältester Sohn nicht erbberechtigt, so dass er seine Existenz unabhängig vom elterlichen Hof aufbauen musste. 
Mutter Margarethe (+ 30.6. 1531) stammt aus dem in Eisenach ansässigen Bürgergeschlecht der Lindemann
Die Familie siedelte 1484 von Eisleben nach Mansfeld über, wo Hans Luder sein Auskommen im aufblühenden Kupferbergbau fand. Aus dem einfachen Berghauer wurde ein Teilhaber an mehreren Bergbaugenossenschaften, dem sogar das Mansfelder Bürgerrecht verliehen wurde. Die Familie hat es aus eigener Kraft zu Ansehen und Wohlstand gebracht. 
Die ersten Schuljahre verbrachte Martin wahrscheinlich von 1490 bis 1497 an der Stadtschule zu Mansfeld, wechselte dann für ein Jahr nach Magdeburg, vermutlich an die dortige Domschule, und fand Aufnahme bei den `Brüdern zum Gemeinsamen Leben'. Als dritte und letzte Schule besuchte er die Pfarrschule St. Georgen in Eisenach, wo er seit Frühjahr 1498 für drei Jahre vor allem seine Kenntnisse des Lateinischen vervollkommnete. Kost und Quartier fand er bei den Eisenacher Patrizierfamilien Heinrich Schalbe und Konrad Cotta. 
Einschreibeurkunde Luthers in Erfurt
Der weitere Bildungsgang des Sohnes einer aufstrebenden Unternehmerfamilie war vorgezeichnet. Er sollte an der thüringischen Landesuniversität Erfurt studieren und den auch für die Familie einträglichen Beruf des Juristen anstreben. Im Frühjahr 1501 zog L. nach Erfurt, um sich in die Grundlagenfakultät der Artisten als »Martinus ludher ex mansfelt« einschreiben zu lassen. Zwei bedeutende Lehrer haben damals das wissenschaftliche Profil dieser Artesfakultät geprägt: Jodokus Trutfetter (+ 1519) und Bartholomäus Arnoldi von Usingen (+ 1532), die beide in den Bahnen der `via moderna' konsequent die Methoden Ockhams (+ 1349) und seiner Anhänger anwenden wollten. Wenn L. sich später als Ockhamschüler bezeichnet (WAT 2,516,6; WAT 5,653,1; WA 6,600,11), dann verweist er damit auf diese Jahre seines Artesstudiums in Erfurt.
Ende September 1502 legt L. das Examen zum `Baccalaureus Artium' ab und beschließt damit den ersten, dreisemestrigen Studienabschnitt, der vor allem der Grammatik und Logik gewidmet war. Anfang Januar 1505 besteht er als zweiter von siebzehn Kandidaten das Examen zum `Magister Artium' und beendet damit sein Studium in den Fächern der `freien Künste'. Als Magister ist er nun verpflichtet, für zwei weitere Jahre Vorlesungen an der Fakultät zu halten, und zugleich berechtigt, sich als Student in einer der höheren Fakultäten einzuschreiben. 
Im Mai 1505 setzt L. sein Studium an der Juristischen Fakultät in Erfurt fort, plangemäß nach dem Willen des Vaters, der für den Sohn auch schon eine `ehrbare und reiche Heirat' ins Auge gefasst hatte (WA 8, 573,24;1521). 
Der 2. Juli 1505 vernichtete alle Hoffnungen auf eine einträgliche bürgerliche Karriere. L. befindet sich auf der Rückreise von Mansfeld nach Erfurt und gerät in der Nähe des Dorfes Stotternheim in ein schweres Gewitter, das ihn derart in Schrecken versetzte, dass er die heilige Anna um Schutz anrief und ihr den Eintritt ins Kloster gelobte: »Hilff du, S. Anna, ich wil ein monch werden« (WAT 4,440,9f). Offenbleiben muss, ob dieses Gelübde nicht der Endpunkt einer zunehmenden Lebenskrise gewesen ist. Sicher ist, dass L. den aufkommenden Zweifeln an der Verbindlichkeit seines Gelübdes nicht nachgab und am 17. Juli 1505 an die Pforte des `Schwarzen Klosters' zu Erfurt pochte, um dort bei den observanten Augustinereremiten die Aufnahme zu erbitten. 
Bei L.s Eintritt umfasste das Kloster etwa 50 Mönche, geleitet von ihrem Prior Winand von Diedenhofen. Vermutlich im Herbst 1505 wurde der Petent im Kapitelsaal in Gegenwart aller Klosterbrüder als Novize aufgenommen und für ein Probejahr dem Novizenmeister Johann Greffenstein übergeben. Im Herbst 1506 leistete L. Profess, d.h. er verpflichtete sich auf die Ordensgelübde des Gehorsams, der Armut und Keuschheit und wurde damit endgültig in die Ordens- und Klostergemeinschaft aufgenommen. 
Vom Prior zum Priesteramt bestimmt, empfing er am 27. Februar (oder am 3. April) 1507 durch Weihbischof Johann Bonemilch von Lasphe im Erfurter Dom die Priesterweihe und feierte am Sonntag Kantate (2. Mai) 1507 seine Primiz in Gegenwart des Vaters und geladener Freunde. 
Die Universitätslaufbahn war mit dem Eintritt ins Kloster zunächst einmal beendet, sowohl das Studium der Rechte wie auch die eigene Lehrtätigkeit als `Magister Artium'. Erst nach zwei Jahren, im Sommer 1507, setzte L. auf Anweisung des Generalvikars der Augustinerobservanten, Johannes von Staupitz (+ 1524), seine akademische Laufbahn fort, nun allerdings als Student der theologischen Fakultät. Er beginnt in Erfurt, wechselt aber im Herbst 1508 auf Anweisung des Generalvikars nach Wittenberg, um dort an der seit 1503 bestehenden kursächsischen Landesuniversität seine Studien fortzuführen. Am 9. März 1509 wird er zum `Baccalaureus Biblicus' promoviert, absolviert in Wittenberg noch seine Pflichtdisputation als `Baccalaureus Sententiarius', wird dann aber nach Erfurt zurückversetzt, um dort vom Herbst 1509 bis zum Sommer 1511 als Sententiar zu lehren. 
Die Zeit in Erfurt wird vom Spätherbst 1510 bis zum Frühjahr 1511 durch eine Romreise unterbrochen. Anlass der Reise ist der Streit unter den Augustinern über die Zukunft der strengen Observanz. Generalvikar Johannes von Staupitz suchte nach einer Versöhnung der regelstrengen Klöster mit den beargwöhnten `laxen' Ordensbrüdern - unter heftigem Protest von sieben `renitenten Konventen', die unter der Führung Erfurts alles daransetzten, den angestrebten Ausgleich scheitern zu lassen. Die Reise nach Rom diente dem Protest gegen die angebliche Aufweichung der Observanz. Der Einspruch wurde zwar abgewiesen, der Widerstand gegen Staupitzens Pläne damit jedoch nicht gebrochen. L. hingegen hat sich seinem Ordensvorgesetzten gebeugt und dieser hatte ihn wohl noch im Jahre 1511 endgültig vom Erfurter in den Wittenberger Augustinerkonvent versetzt
Auf Anweisung Staupitzens bewirbt er sich nun um das theologische Doktorat, wird am 18./19. Oktober 1512 zum Doktor der Theologie promoviert und übernimmt den bisher von Staupitz versehenen - eher nicht versehenen - Lehrstuhl der `Lectura in Biblia', den er bis zu seinem Lebensende behalten wird. 
Im Frühjahr oder Herbst 1513 beginnt L. seine exegetische Lehrtätigkeit mit seiner ersten Vorlesung über die Psalmen, den »Dictata super Psalterium«. Etwa seit November 1515 wendet er sich der Paulusexegese zu, liest zuerst über den Römerbrief, dann ab Oktober 1516 über den Galaterbrief und 1517 bis 1518 schließlich über den Hebräerbrief. Aus der Exegese entsteht eine neue Theologie, die sich in akademischen Thesenreihen verdichtet, einmal im September 1516 in der Thesenreihe »De viribus et voluntate hominis sine gratia« (WA 1,145-151), die der L.-Schüler Bartholomäus Bernhardi entworfen hatte, das andere Mal - zukunftsweisender noch - im September 1517 in der »Disputatio contra scholasticam theologiam« (WA 1,224-228), die L. selber zusammengestellt hatte aus Anlass der Promotion seines Schülers Franz Günther. 
Nicht nur innerhalb der Universität, sondern auch innerhalb des Ordens hat L. Karriere gemacht. Auf dem Kongregationskapitel der observanten Augustiner 1515 (29. April-1. Mai) zu Gotha wurde er zu einem der beiden Distriktsvikare des Johannes von Staupitz gewählt, zuständig für zehn observante Konvente in Thüringen und Sachsen. Dieses Amt bekleidete er drei Jahre lang bis zum Kongregationskapitel 1518, das Ende April in Heidelberg tagte.
Bereits seit den Anfängen seiner akademischen Tätigkeit sind kritische Äußerungen L.s über den Ablass bekannt, die er vom Katheder sogar auf die Kanzel gebracht hatte. Alljährlich zum Allerheiligenfest wurde in Wittenberg die ablassträchtige Reliquienausstellung des sächsischen Kurfürsten eröffnet. Die Vigil zu Allerheiligen (31. Oktober) des Jahres 1517 nutzte L. zum energischen Protest gegen die Ablassspraxis, speziell der Kirche im Erzbistum Magdeburg. Dort vertrieb der Vom Juni 1787 bis April 1788

Albrecht von Brandenburg
Dominikaner Johannes Tetzel als Generalsubkommissar jenen Ablass, den die römische Kurie dem Markgrafen Albrecht von Brandenburg, Kurfürst und Kardinal von Mainz, Erzbischof von Magdeburg und Administrator von Halberstadt, zur Zahlung seiner Straftaxen für Ämterhäufung konzediert hatte - was L. damals nicht bekannt war. Am 31. Oktober wandte er sich schriftlich nach Magdeburg an den Erzbischof und forderte die Abstellung der skandalösen Ablasspredigt (WAB 1,110-112). Dem Schreiben beigefügt war ein Exemplar jener Ablassthesen (WA 1, 233-238), von denen es unwahrscheinlich ist, dass L. sie nicht am Vorabend der Ablasseröffnung, also am 31. Oktober 1517, an die Tür der Schlosskirche angeschlagen haben sollte. Kardinal Albrecht beauftragte seine Universität in Mainz mit einem Gutachten zum Ablassprotest und leitete die Angelegenheit zugleich nach Rom weiter. L. hatte seine Thesen für eine akademische Disputation konzipiert und diesen zur Erläuterung im August 1518 seine »Resolutiones disputationum de indulgentiarum virtute« (WA 1,525-628) hinzugefügt. Schon im März 1518 ist er mit dem Ablassthema bewusst auch unter das Volk gegangen, als er in seinem »Sermon von Ablass und Gnade« (WA 1,243-246) die Kritik unverhüllt auf deutsch zusammenfasste. 
Die Kurie in Rom hat zügig reagiert. Bereits am 3. Februar 1518 erhielt der Augustinerordensgeneral Gabriel Venetus die Anweisung, L. zum Schweigen zu bringen. Die observanten Augustiner Deutschlands unter Führung Johanns von Staupitz haben die römische Anweisung aber ignoriert und auf ihrem Kongregationskapitel zu Heidelberg (25.-27. April 1518) nicht einmal eine Explikation der Ablasskritik gefordert. Im Mittelpunkt des Interesses dort stand die Gnadentheologie, die L. im Rahmen einer Disputation vorgestellt und verteidigt hat (WA 1,353-374; WA 59,409-426). 
In diese Zeit des Frühjahrs 1518 wird man - nach überwiegender Auffassung in der Forschung - L.s `Turmerlebnis' zu datieren haben. Dieses Erlebnis beschreibt er selber im Jahre 1545 als Durchbruch zur Erkenntnis der Gerechtigkeit Gottes, die eben den Sünder gerecht macht, der sich im Glauben ganz dem gnädigen Gott anvertraut (WA 54, 185 f). Dieser reformatorische Durchbruch war des längeren schon bei L. angelegt und ist in der Folge zum bestimmenden Angelpunkt seiner Theologie geworden.
Luther vor Cajetan
JuniIm Mai oder Juni 1518 wurde in Rom eine gerichtliche Untersuchung gegen L. eingeleitet mit dem Ergebnis, dass er an die Kurie zitiert wurde wegen Verdachts auf Häresie und Auflehnung gegen die kirchliche Obrigkeit. L. erhielt diese Zitation am 7. August 1518 mit der Aufforderung, binnen 60 Tagen nach Erhalt zu erscheinen (WA 2,25,36). In Augsburg war in diesem Sommer 1518 der Reichstag versammelt, zu dem Kardinal Cajetan (+ 1534) als Legat des Papstes entsandt worden war. Auf L.s Bitte hin intervenierte sein Landesherr, Kurfürst Friedrich der Weise (+ 1525), um bei Cajetan ein Verhör in Augsburg durchzusetzen. Dieser erklärte sich dazu bereit, erwirkte von Rom die Vernehmungsvollmacht und versicherte dem Kurfürsten obendrein, L. unabhängig vom Ausgang der Untersuchung wieder ziehen zu lassen.
Vom 12. bis 14. Oktober fand im Augsburger Fuggerhaus das Verhör durch Cajetan statt, das sich fast umgehend zum fruchtlosen Disput entwickelte und ohne Ergebnis blieb. L. appellierte daraufhin vor Zeugen und einem Augsburger Notar »von dem nicht gut unterrichteten Papst« an den besser zu unterrichtenden (WA 2,28-33). Diese Appellation wurde am 22. Oktober 1518 an der Pforte des Augsburger Doms öffentlich angeschlagen. Bereits am 20. Oktober hatte L. Augsburg heimlich verlassen. - Cajetan informierte den sächsischen Kurfürsten am 25. Oktober über das Verhör: L. habe sich eindeutig als Ketzer schuldig gemacht, so dass der Landesherr nun verpflichtet sei, den Ketzer nach Rom auszuliefern, ihn zumindest des Landes zu verweisen (WAB 1,233-235). Mit Datum vom 7. Dezember 1518 ließ Friedrich dem Legaten die Ablehnung seines Begehrens zugehen: Da - entgegen kurialer Auffassung - die Schuld nicht erwiesen sei, werde er nicht gegen L. vorgehen (WAB 1,250 f). Die Kurie war zu dieser Zeit an Spannungen mit Kursachsen nicht interessiert, und der Tod Kaiser Maximilians am 12. Januar 1519 konnte nur den Kurs bestätigen, den Sachsenherzog als Gegengewicht gegen die habsburgische Expansion zu nutzen. Solange die Kaiserwahl nicht entschieden war, konnte der L.-Prozess in der Schwebe bleiben. 
Karlstadt
Bereits in Augsburg hatte L. mit dem Ingolstädter Theologieprofessor Johannes Eck (+ 1543) eine Disputation verabredet. Der Wittenberger Kollege Andreas Bodenstein von Karlstadt (+ 1541) und der Ingolstädter sollten über ihre Kontroversen sowohl zur Gnaden- als auch zur Ablasstheologie disputieren, die bereits seit Mai 1518 zwischen beiden öffentlich ausgetragen wurden. Die Augsburger Vereinbarung war der Ausgangspunkt für die Leipziger Disputation, die nach zähem Ringen schließlich unter Einschluss L.s zustandegekommen ist. Am 27. Juni 1919 wurde die Disputation feierlich eröffnet, die vor vielen Zuhörern die Kontrahenten Eck und Karlstadt sowie Eck und L. (4.-14. Juli; WA 59,433-605) in der Hofstube der Leipziger Pleißenburg bis zum 15. Juli versammelte. 
Abgesehen von theologischen Klärungen hat die Auseinandersetzung den politischen Effekt gehabt, dass aus dem wohlwollend neutralen Herzog Georg von Sachsen (+ 1539) ein unerbittlicher Gegner der Reformation wurde. Zudem hat die Disputation die Entschlossenheit des Kontrahenten Johannes Eck gestärkt, in Rom L.s Verurteilung zu betreiben. Da die Kurfürsten am 28. Juni 1519, einen Tag nach Eröffnung der Disputation, König Karl I. (+ 1558) von Spanien zum Kaiser des `Sacrum Imperium' gewählt hatten, waren sonderliche Rücksichten auf den Sachsenkurfürsten gegenstandslos geworden. Bald nach Beendigung der Disputation hatte Eck den Papst gedrängt, die Verurteilung vorzunehmen. Er wurde daraufhin nach Rom beordert und zum Mitglied der Verurteilungskommission ernannt. Da im August und November 1519 die Universitäten Köln und Löwen die Sache L.s bereits verurteilt hatten, konnte man in Rom auf akademisch abgesichertes Urteilsmaterial zurückgreifen. Das Ergebnis der römischen Beratungen war die Bannandrohungsbulle »Exsurge Domine« vom 15. Juni 1520, in der Papst Leo X. (+ 1521) 41 Sätze L.s als ketzerisch, falsch, ärgerlich oder verführerisch verwarf. Falls L. und seine Anhänger nicht binnen 60 Tagen schriftlich widerrufen sollten, werden sie als hartnäckige Ketzer aus der Gemeinschaft der Kirche ausgestoßen. Johannes Eck und der päpstliche Legat Hieronymus Aleander (+ 1542) erhielten den Auftrag, die Bulle im Reich zur Kenntnis zu bringen und zu vollstrecken. Eck lässst die Bannandrohungsbulle in Meißen (21. September), Merseburg (25. September) und Brandenburg (29. September) anschlagen. Damit ist sie für Kursachsen rechtskräftig öffentlich gemacht.
L. hat auf den Bann zweifach geantwortet: einmal am 10. Dezember 1520, dem Ende der Widerrufsfrist, als er vor dem Elstertor auf dem Schindanger Wittenbergs die `Bücher des Papstes', darunter ein Druckexemplar der Bannandrohungsbulle, den Flammen übergab (WAB 2,234,4-10). Zum anderen antwortete er zur Jahreswende 1520/21 schriftlich mit der »Assertio omnium articulorum M. Lutheri per bullam Leonis X. novissimam damnatorum« (WA 7,94-151), der Bekräftigung dessen, was Rom für verdammenswert erachtete. 
Die Jahre 1520 und 1521 sind entscheidend für die Reformation geworden. 1520 entwarf L. programmatisch seine Theologie zu zentralen Fragen des kirchlichen Lebens und der Lehre. In seiner Schrift »Von den guten Werken« (WA 6,202-276; Ende Mai 1520) erläuterte er den Zusammenhang von Glaubensgerechtigkeit und guten Werken; im Juni 1520 ging es um das Problem der Ekklesiologie, als er »Von dem Papsttum zu Rom wider den hochberühmten Romanisten zu Leipzig« schrieb (WA 6,285-324). »An den christlichen Adel deutscher Nation von des christlichen Standes Besserung« (WA 6,404-469) erschien Mitte August 1520 als Programmschrift zur Kirchenreform. In ein theologisches wie ekklesiologisches Zentrum stieß L., als er im Oktober 1520 zur Sakramentenlehre seine Schrift »De captivitate Babylonica« (WA 6,497-573) herausgab. Die Rechte und die Pflichten eines Christenmenschen sind das Thema der in Deutsch und Latein verfassten Freiheitsschrift: »Von der Freiheit eines Christenmenschen« - »De libertate Christiana« (WA 7,20-38; 49-82; November 1520). Sachlich gehört zu dieser Reihe der Programme die 1523 erschienene Schrift »Von weltlicher Oberkeit, wie weit man ihr Gehorsam schuldig sei« (WA 11,245-281), in der L. die je eigenen Weisen und Bereiche des obrigkeitlichen wie des kirchlichen Handelns einschärft. 

Luther auf dem Reichstag zu Worm vor Karl V.
Legende ist der Ausspruch: "Hier stehe ich
und kann nicht anders."
Das Jahr 1521 wurde das Jahr des Verhörs und Bekenntnisses vor Kaiser und Reich anlässlich des Reichstags zu Worms. L. war seit Januar 1521 definitiv als Ketzer anzusehen. Dass er dennoch zum Verhör nach Worms geladen wurde, ist das Ergebnis habsburgischer und kurfürstlich sächsischer Kalküle, die zur kaiserlichen Ladung (6. März 1521) führten, L. habe sich vor den Reichstag zu begeben. Geleitet durch Reichsherold Kaspar Sturm traf L. am 16. April vormittags in Worms ein. Gleich am folgenden 17. April fand das erste Verhör statt im Bischofshof, dem Quartier des Kaisers. Dr. Johannes von der Ecken, Offizial des Kurfürsten von Trier, eröffnete das Verhör mit zwei Fragen:
° Ob L. sich zu seinen Schriften bekenne; und: 
° Ob er seine Schriften widerrufe. 
Nach Zwischenruf von Hieronymus Schurf, Kollege an der Wittenberger juristischen Fakultät und jetzt L.s Rechtsbeistand, wurden die Titel der ausgelegten Bücher verlesen und von L. als die seinigen anerkannt. Auf die zweite Frage antwortete L. mit der Bitte um Bedenkzeit, die ihm gewährt wurde. Am Donnerstag, dem 18. April, wurde das Verhör fortgesetzt, in dem L. der Aufforderung nach einer Antwort `ohne Hörner oder Zähne' mit einem bündigen Bekenntnis nachgekommen ist: `Solange mein Gewissen durch die Worte Gottes gefangen ist, kann und will ich nichts widerrufen, weil es unsicher ist und die Seligkeit bedroht, etwas gegen das Gewissen zu tun. Gott helfe mir, Amen' (WA 7,876,11-877,6; 838,4-9, lateinischer Text). Allen Nachverhandlungen zum Trotz, welche im Auftrage der Reichsstände mit L. noch geführt wurden, ist es bei dieser Widerrufsverweigerung geblieben. Am 26. April verließ L. die Stadt des Reichstags, um unter dem Schutz des kaiserlichen Geleits zurück nach Sachsen zu reisen. Die L.sache zu Worms endete mit dem kaiserlichen Ächtungsmandat vom 26. Mai 1521, das als `Wormser Edikt' die Reformationsgeschichte Deutschlands weit mehr prägen sollte als die päpstliche Bulle. 

Die Wartburg bei Eisenach heute (2001)

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Luther als Junker
Jörg
Gemälde von L. 
Cranach d. Älteren

Noch in Worms war L. darüber informiert worden, dass der Kurfürst ihn »eintun und verbergen« wolle (WAB 2,305,5). Auf der Rückreise nach Wittenberg, am 4. Mai 1521, wurde sein Reisewagen im Thüringer Wald bei der Burg Altenstein von kurfürstlichen Reitern `überfallen' und L. auf die Wartburg bei Eisenach gebracht. Zehn Monate, vom Mai 1521 bis zum 1. März 1522, hat er auf der Wartburg ausgehalten. Das Exil ist ihm anfangs schwergefallen, doch war die erzwungene Pause alles andere als vertane Zeit. Eine Anzahl von wichtigen theologischen Arbeiten, erbaulichen Schriften, Predigtanleitungen und Stellungnahmen zu drängenden Fragen der praktischen Kirchenreform sind auf der Wartburg entstanden. Das wichtigste Werk der Wartburgzeit war die Übersetzung des Neuen Testaments in die Sprache des Volkes. Begonnen im Dezember 1521, hat er noch auf der Wartburg den ersten Übersetzungsentwurf abschließen können. Das Werk erschien unter dem Titel »Das Newe Testament Deutzsch« (Wittenberg, Melchior Lotther d.J.) im September 1522 und wird deshalb `Septembertestament' genannt. Dieses Buch allein wird nach L.s Überzeugung die Christenheit bei der Sache - und bei der Freiheit - des Evangeliums halten.
Etwa seit Sommer 1521, also während L.s Abwesenheit, mehrten sich in Wittenberg die Forderungen nach praktischen `Reformationen' der Stadtgemeinde. Diese Reformbewegung hat Energien freigesetzt und Überzeugungen reifen lassen, aber auch Verwirrung angerichtet und Unruhe gestiftet. Angesichts dieser Situation verlässt L. gegen den Willen des Kurfürsten am 1. März 1522 die Wartburg und kehrt am 6. März nach Wittenberg zurück. Unverzüglich schaltet er sich in die praktische Gemeindereform ein und behandelt in der Stadtkirche während der Invokavitwoche 1522 (9.-16. März) in einer Reihe von acht Predigten die aufgebrochenen Fragen nach der rechten Ordnung des Christenlebens (Invokavitpredigten, WA 10III,1-64). Die Predigten sind der Versuch aufzuzeigen, wann Änderungen und Neuerungen tatsächlich dem Anspruch des Evangeliums genügen können.
Angesichts der Reformation in Wittenberg zeichnet sich ab, dasss es bei der Einheitlichkeit der neuen Theologie allein auf dem Fundament der Schrift nicht bleiben werde. Nicht nur persönliche, sondern eben auch sachliche Gegensätze brechen zwischen L. und Karlstadt auf, die dem Problem erwachsen, wie eine christliche Gemeinde Ordnungen erhalten kann, die dem Worte Gottes gemäß sind. Es zeigte sich zudem, dass neue soziale Schichten sich das Thema Reformation zu eigen machen und Lösungen einbringen werden, die nicht auf der Linie akademisch verantworteter Theologie liegen. Bereits im Januar 1522 haben die sogenannten Zwickauer Propheten in Wittenberg Aufsehen erregt mit ihrer Forderung, die Kindertaufe einzustellen. Dem hat L. von Anfang an, noch auf der Wartburg (WAB 2,425-427), ohne jedes Schwanken widersprochen. Die Auseinandersetzungen machen offenbar, dass alle Bereiche des christlichen Lebens theologisch zu überprüfen waren. L. hat 1522 mit dieser Aufgabe begonnen und die Gottesdienst- und Festordnung sowie die Liturgie der Taufe und des Abendmahls einer kritischen Sichtung unterzogen. Fragen der Pfarrerwahl, der Sozialarbeit und Schularbeit waren zu lösen. Und nicht zuletzt: Auch das Eheleben bedurfte der Neuordnung nach Maßgabe allein des göttlichen Gesetzes (Vom ehelichen Leben, WA 10II,275-304; Ende September 1522). 
Thomas Müntzer
Seit dem Jahre 1524 vollziehen sich die ersten offenkundigen Trennungen der Reformation. Thomas Müntzers (+ 1525) Wirken in Allstedt (1523/24) hatte zu Unruhen unter der Bürgerschaft geführt. Er selber hatte diese nicht nur gerechtfertigt, sondern sogar die sächsischen Fürsten aufgefordert, in dieser apokalyptischen Zeit nicht auf Ruhe zu sehen, sondern notfalls das Schwert gegen jene Verworfenen zu richten, die sich unbekehrbar dem Willen Gottes widersetzen. Dagegen verfasste L. im Juli 1524 seinen offenen »Brief an die Fürsten zu Sachsen von dem aufrührerischen Geist« (WA 15,210-221). Jene Reformation, die gerade in apokalyptischen Zeiten das Schwert an sich reißt, ist in L.s Augen nur eine weitere Bedrohung der Christenheit, die um ihren Bestand im rechten Glauben ringt. Der Geist Müntzers ist ihm nichts anderes als Teufelsgeist. 
Ebenfalls im Sommer 1524 spitzte sich die schon lange schwelende Auseinandersetzung mit Karlstadt zu. Dieser, Professor an der theologischen Fakultät Wittenberg, zugleich Archidiakon des dortigen Allerheiligenstifts, war im Mai (?) 1523 nach Orlamünde gezogen, um diese seine langjährige Pfründe endlich vor Ort als ordentlicher Pfarrer versehen zu können. Seinen Wittenberger Pflichten hatte er sich damit allerdings entzogen. Karlstadt reformierte Orlamünde nach eigenen Vorstellungen, ohne sich nach Wittenberg als Vorbild auszurichten. Obwohl die Gemeinde und ihr Pfarrer sich eindeutig von Müntzer abgesetzt hatten, blieb der Verdacht auf Aufruhr bestehen. Im Auftrage des Kurfürsten reiste L. zu einem Treffen mit Karlstadt nach Jena (22. August 1524), visitierte dann in Orlamünde die Gemeinde selber (24. August), und kam zu dem Schluss, die Ablösung Karlstadts vorzuschlagen. Kurfürst Friedrich der Weise verfügte überraschend im September 1524 nicht nur die Ablösung, sondern sogar die Ausweisung Karlstadts aus Kursachsen. L. hat die Auseinandersetzung mit Karlstadt auch literarisch geführt in seiner Schrift »Wider die himmlischen Propheten, von den Bildern und Sakrament« (WA 18,62-125; 134-214; Dezember 1524/Januar 1525). Niemals ist er den Verdacht losgeworden, dass Karlstadt ein ähnlicher `Schwärmer' sei wie Müntzer, die beide im Vertrauen auf ihre Eingebungen das offenbare Wort Gottes hintansetzen. 
Seit dem Jahre 1524 wird das Reich durch Bauernfehden beunruhigt, die sich zu Aufständen ausweiten. Wahrscheinlich im April 1525 hat L. Kenntnis erhalten von den `Zwölf Artikeln der Bauernschaft in Schwaben', die zu den Programmartikeln der gemäßigten Bauernführer werden sollten. Seine Stellungnahme veröffentlicht er Mitte Mai als »Ermahnung zum Frieden auf die zwölf Artikel der Bauernschaft in Schwaben« (WA 25,291-334). Dort attackiert L. ungeschminkt die Fürsten ihrer Schinderherrschaft wegen und spricht den Bauern zugleich das Recht ab, sich für ihre weltlichen Forderungen auf das Evangelium zu berufen. In eben dieser Zeit bereist L. den thüringischen Raum und reagiert derart schockiert auf die Verwüstungen durch rebellierende Bauern, dass er die Fürsten zum unnachsichtigen Zuschlagen aufruft. Als Nachtrag zur `Ermahnung zum Frieden' verfasst er eine Kampfschrift, deren Titel die Funktion als Anhang bereits ausweist: »Auch wider die räuberischen und mörderischen Rotten der Bauern« (WA 18,357-361). Den Friedenswilligen galt die Ermahnung, den `Mörderischen' der Ruf nach der Schärfe des Schwertes. Als Modellvertrag für einen Friedensschluss veröffentlichte er nach seiner Rückkehr aus dem Aufstandsgebiet den Weingartener Vertrag vom 17. April 1525 (WA 18,336-343), den der Schwäbische Bund mit den Bauernhaufen vom Bodensee und vom Allgäu abgeschlossen hatte. Das Geschehen des Bauernkrieges galt den Gegnern der Reformation als Bestätigung ihrer langgehegten Befürchtung, dass L.s Angriffe gegen die geistlichen Obrigkeiten auch die Autorität der weltlichen Obrigkeiten zersetzen werde.
In dieser kritischen Zeit wagt L. bewusst den Schritt in die Ehe. Er heiratete die ehemalige Zisterzienserin Katharina von Bora (+ 1552), die zusammen mit elf anderen Nonnen ihrem Kloster Marienthron (Nimbschen) am Ostersonnabend, dem 4. April 1523, entflohen war und in Wittenberg im Hause des Lukas Cranach unterkommen konnte. Am 13. Juni 1525 gaben sich Katharina und Martin feierlich vor Zeugen das Eheversprechen, und am 27. Juni folgten der öffentliche Kirchgang und das festliche Hochzeitsmahl - im Beisein von L.s Eltern, die den Weg des Sohnes akzeptiert haben. Sechs Kinder sind dem Ehepaar L. geboren worden: 
° Johannes (* 7.6. 1526, + 1575), 
° Elisabeth (* 10.12. 1527, + 1528), 
° Magdalene (* 4.5. 1529, + 1542), 
° Martin (* 9.11. 1531, + 1565), 
° Paul (* 28.1. 1533, + 1593) und 
°Margarethe (* 17.12. 1534, + 1570). 
Erasmus von Rotterdam
Das leerstehende Konventsgebäude der Augustinereremiten wurde der Familie L. zum Wohnhaus, zum Vorlesungsgebäude des Professors, zum Treffpunkt der Freunde, zur Unterkunft von Studenten und zur Pilgerstätte der vielen Neugierigen. 
Im Herbst 1525 hatte L. die öffentliche Auseinandersetzung mit Desiderius Erasmus von Rotterdam (+ 1536) aufgenommen, der überragenden Autorität humanistischer Gelehrsamkeit in Deutschland. Er hatte sich lange Zeit davor gehütet, im Kampf der Geister eindeutig Stellung zu beziehen, ohne dass diese Neutralität ihn vor dem Verdacht geschützt hätte, der heimliche Drahtzieher Wittenbers zu sein. Auf vielfaches Drängen von Freunden sah Erasmus sich schließlich veranlasst, ein Signal zu setzen - nicht einfach gegen die Reformation, wohl aber gegen jene Form von Reformation, von der er nur die Zerstörung der Wissenschaften und die Zersetzung der Sitten befürchten konnte. Er griff das Thema der Willensfreiheit auf und versuchte, einen wissenschaftlich gesicherten Mittelweg zu finden, der den freien Menschen zur ethischen Verantwortung führt und den verantwortlichen Menschen bei Gott Hilfe finden lässt. Diese Schrift hat L. im Herbst 1525 unter dem Titel »De servo arbitrio« (WA 18,600-787) beantwortet und dabei eigene Schwerpunkte gesetzt: Was den Menschen anthropologisch prägt, ist nicht die Freiheit, sondern die Bestimmtheit - entweder durch die Macht des versklavenden Bösen oder durch die Kraft des erlösenden Gottes. Von der Freiheit ist nur als Befreiung zu reden, die dann geschieht, wenn der Mensch bleibend bestimmt ist durch den rechtfertigenden Gott. Die Schriften der Kontrahenten bedürfen beide der sachgemäßen Abgrenzung: Die Freiheitsschrift des Erasmus ist nicht die Programmschrift, und die Unfreiheitsschrift L.s nicht die Verwerfung des Humanismus. 
Ulrich Zwingli
Der Auseinandersetzung mit Erasmus folgt die Entzweiung mit Huldrych Zwingli (+ 1531) über das Abendmahl. Unterschiedliche soziologische Kontexte, Bildungsvoraussetzungen und theologische Schwerpunkte verdichten sich im Streit um die Realpräsenz Christi. Die konkrete Frage lautet, ob das Herrenmahl das Sakrament der leiblichen Gegenwart Christi ist, das den ganzen Menschen, mit Leib und Seele, der rettenden Gegenwart des Gekreuzigten versichert. Oder vollzieht sich bei Brot und Wein - nur - die Erinnerungsfeier der Gemeinde, die in der Gemeinschaft des Mahles ihre Gemeinschaft mit dem geistlich anwesenden Herrn bekennt? Bereits durch Andreas Karlstadt in die Diskussion geraten, hat Zwingli sich im November 1524 in die Meinungsbildung eingeschaltet und die signifikatorische Deutung der Abendmahlselemente unterstützt: Brot und Wein sind nicht der real gegenwärtige Leib Christi, sondern verweisen auf jenen Leib, der damals gekreuzigt wurde, jetzt zur Rechten des Vaters sitzt und dort bleibt, bis er kommen wird zum letzten Gericht. Die Diskussion weitete sich aus zum Schlagabtausch, als L. die Gegner der Realpräsenz unter die Schwarmgeister reihte, die der Klugheit ihres Kopfes folgen, statt sich Christi Abendmahlsworten zu beugen. Im April 1527 erscheint seine erste Streitschrift mit dem unzweideutigen Titel: »Dass diese Wort Christi `Das ist mein Leib' noch fest stehen, wider die Schwarmgeister« (WA 23,64-283). Zwingli antwortete im Juni 1527: »Dass diese Worte Jesu Christi `Das ist mein Leichnam, der für euch hingegeben wird', ewiglich den alten einigen [einzigen] Sinn haben werden« (Zwinglis Werke 5, 805-977). Im Frühjahr 1528 veröffentlichte L. dann seine Hauptschrift zur Abendmahlsfrage, die zugleich umfassend Bekenntnis ablegen wollte über das neue Verständnis von Gottes Handeln am Menschen: »Vom Abendmahl Christi. Bekenntnis« (WA 26,261-509). 

Philipp Melanchthon
Seit der Zeit des Bauernkrieges war deutlich, dass die Neuordnung von Kirchen und Gemeinden überfällig war. L. hatte seinen Landesherrn, Kurfürst Johann den Beständigen (+ 1532), mehrfach zur Bestandsaufnahme der kirchlichen Situation im Lande durch umfassende Visitationen aufgefordert. Im Juni 1527 hatte der Kurfürst endlich sein Visitationsedikt erlassen und Philipp Melanchthon (+ 1560) damit begonnen, Visitationsrichtlinien auszuarbeiten, die 1528 mit einer Vorrede L.s versehen als »Unterricht der Visitatoren an die Pfarhern im Kurfurstentum zu Sachssen« erschienen sind (WA 26,195-240). Zuvor schon hatte L. sich wieder in die praktische Gemeindereform eingeschaltet. 1525 sorgte er für den Druck von Predigtsammlungen (WA 17II), veröffentlichte 1526 die »Deudsche Messe und ordnung Gottis diensts« (WA 19,72-113) und revidierte von neuem die Taufliturgie (WA 19,537-541). 1529 folgten »Ein Traubüchlein für die einfältigen Pfarrherr« (WA 30III,74-80) und der Große wie der Kleine Katechismus (WA 30I,125ff), Lehrbücher des christlichen Glaubens für das Haus, die Schule und die Kanzel. 
Der Bauernkrieg wie auch der Streit um das Abendmahl hatten der Reformation zwar erheblichen Schaden zugefügt, ihren Fortgang jedoch nicht hindern können. Der Fortschritt stieß aber politisch auf zunehmenden Widerstand, der im Jahre 1529 auf dem Speyrer Reichstag in der Forderung der Reichstagsmehrheit gipfelte, das Wormser Edikt zu exekutieren und die Reformation damit auszuschalten. Die der Reformation zugeneigten Reichsstände haben gegen diesen Beschluss zwar förmlich protestiert (19./20. April 1529) und von daher ihren Namen `Protestanten' erhalten, doch konnte die Protestation nicht die Organisation des Widerstandes ersetzen. Die Wittenberger Reformatoren forderten für ein Bündnis der protestierenden Stände die Einheit in der Lehre. Damit aber wurde aus dem Abendmahlsstreit ein zentrales politisches Problem. Landgraf Philipp von Hessen (+ 1567), politischer Kopf der Reformation, betrieb zur Herstellung des Bündnisses die Einigung des Bekenntnisses. Das landgräfliche Schloss zu Marburg war vom 1. bis 4. Oktober 1529 der Schauplatz jenes Gesprächs über das Abendmahl, das die führenden Reformatoren von Zürich bis Wittenberg zusammengebracht hatte, um die Bekenntniseinheit herzustellen (WA 30III, 110-159). Die eigentlichen Diskussionspartner waren Zwingli aus Zürich, Johannes Oekolampad (+ 1531) aus Basel, L. und Melanchthon aus Wittenberg. Über das Ausschlaggebende, die Frage nach der leiblichen Präsenz Christi, konnte eine Einigung nicht erzielt werden. Für L. war das `est' der Einsetzungsworte so zwingend wie für Zwingli die Deutung des `est' als `significat'. Dennoch war Marburg nicht einfach ein Fehlschlag. Das Gespräch hat manches Missverständnis ausräumen können und mit Ausnahme der Realpräsenz im Abendmahlsartikel sogar zu einem gesamtreformatorischen Bekenntnis geführt (WA 30III, 160-171). Das politische Ergebnis aber war negativ: Der unverglichene Streit um die Realpräsenz hat ein umfassendes Bündnis aller reformatorischen Kräfte verhindert. Sowohl L. als auch Zwingli haben ihre Theologie dem Druck der Politik nicht gebeugt. 
Für das Jahr 1530 hatte Kaiser Karl V. einen Reichstag nach Augsburg ausgeschrieben, der eine Chance zur Einigung in der strittigen Religion zu bieten schien. Kurfürst Johann reiste mit seinen politischen und theologischen Räten, allen voran mit Philipp Melanchthon, nach Augsburg, während L. in Coburg, dem südlichsten Ort des Kurfürstentums Sachsen, zurückbleiben musste. Vom 24. April bis zum 4. Oktober lebte er dort auf der Veste und hat das Geschehen auf dem Reichstag und die Entwicklung des Augsburgischen Bekenntnisses somit nur aus der Ferne durch die Korrespondenz verfolgen können. Eine Vorform der `Confessio Augustana' hat er Kurfürst Johann gegenüber am 15. Mai 1530 mit der berühmt gewordenen Bemerkung akzeptiert: »die gefellet mir fast (= sehr) wol, und weis nichts dran zu bessern noch endern, wurde sich auch nicht schicken, denn ich so sanfft und leise nicht tretten kan« (WAB 5,319,6-8). Auch der endgültigen Fassung hat er zustimmen können, darüber hinaus aber keinerlei Verhandlungsspielraum mehr gesehen.
Das Ergebnis des Augsburger Reichstags war bestürzend. Der Kaiser betrachtete das Bekenntnis der protestierenden Stände als widerlegt und der Reichstagsabschied bestimmte, dass die Neugläubigen bis zum 15. April 1531 zu widerrufen hätten. Das heißt konkret: Bei Verweigerung des Widerrufs droht den Ständen die Reichsacht. L. reagiert auf diese Drohung einmal politisch mit seiner Zustimmung zum Widerstandsrecht der Stände gegen den Kaiser (WAB 5,662; Ende Oktober 1539); das andere Mal meldet er sich literarisch zu Wort mit seiner »Warnung an seine lieben Deutschen« vor einem Religionskrieg (WA 30III, 276-320; Frühjahr 1531). Im damals hessischen Schmalkalden gründeten die protestierenden Stände am 29. Dezember 1530 den nach seinem Gründungsort benannten Schmalkaldischen Bund. Die Tatsache dieses Bundes hat den Kaiser veranlasst, sich auf den `Nürnberger Anstand' (23. Juli 1532) einzulassen, der bis zum Konzil den Evangelischen die Sicherheit der Religionsausübung zusagte. L. hat diesen Waffenstillstand zu den Wundertaten Gottes gezählt (WAB 6,562,4). 
Das Jahr 1536 hat der Reformation eine Teileinigung im Abendmahlsstreit erbracht. Es war der Straßburger Reformator Martin Bucer (+ 1551), der unermüdlich nach Problemlösungen gesucht hatte und von der Stadt auch unterstützt wurde, weil Straßburg, Mitglied des Schmalkaldischen Bundes, sich stets des politisch gefährlichen Verdachts zu erwehren hatte, der Zwinglischen Abendmahlslehre anzuhängen. Bucer ist es gelungen, L.s Zustimmung zu einem Theologenkonvent zu erlangen, der vom 22. bis 29. Mai in Wittenberg tatsächlich zusammentrat. Die Verhandlungen führten zu einer Einigung, in der L. von seinen Spitzenformulierungen abließ und die Oberdeutschen die leibliche Präsenz Christi zugestanden. Beide Seiten verzichteten auf definitorische Festlegungen, in welcher Weise die Abendmahlselemente Brot und Wein als Leib und Blut Christi dargereicht und empfangen werden (WAB 12,205-212; WA 59, 717f). Die Einigung im Abendmahl führte zur Bewahrung des L.tums in Oberdeutschland.
Mit Datum vom 2. Juni 1536 erließ Papst Paul III. (+ 1549) das Ausschreiben für ein Konzil nach Mantua, das allerdings nicht zustande kommen sollte. Er entsprach mit dieser Ladung dem Drängen des Kaisers und der deutschen Stände, auf einem Generalkonzil die Religionsfrage zu verhandeln. Der sächsische Kurfürst Johann Friedrich hatte L. aus Anlass der päpstlichen Berufung um eine Zusammenstellung dessen gebeten, was als evangeliumsgemäße Lehre einem Konzil zu präsentieren sei. Im Dezember 1536 kam L. mit pointiert formulierten Artikeln der Aufforderung seines Landesherrn in der Weise nach, dass er auch die Verwerfungen der falschen Lehre unmissverständlich ins Licht rückte. Man nannte dieses Bekenntnis L.s die `Schmalkaldischen Artikel', obwohl der Bundestag der Schmalkaldener im Januar 1537 sich trotz der Gegenwart ihres Autors nicht dazu verstehen konnte, diese als offizielles Bekenntnis anzuerkennen. Während des Schmalkaldener Bundestages ist L. an Harnverhaltung durch Harnsteine lebensgefährlich erkrankt, so dass er am 26. Februar vorzeitig die Rückreise antreten musste. Die Fahrt im Wagen wird dazu geführt haben, dass die Steine sich lösen konnten. 
In Wittenberg entwickelten sich Auseinandersetzungen im eigenen Kreis. L.s enger Vertrauter Johannes Agricola (+ 1566) war - nicht zu Unrecht - in den Verdacht geraten, theologische Einwände vorzubringen gegen die Gesetzespredigt in der Kirche des Evangeliums. Innerhalb der Universität zirkulierten zudem Thesen unbekannter Herkunft, die unverdeckt für eine Ausschaltung des Gesetzes aus der Predigt votierten. Diese Thesen der sogenannten Antinomer, der Gesetzesfeinde, beantwortete L. mit eigenen Thesenreihen und ließ darüber im Dezember 1537, dann wiederum im Januar und von neuem im September 1538 im Rahmen der akademischen Lehre disputieren (WA 39I,342-584). Er hat die Notwendigkeit gerade einer christlichen Gesetzespredigt unermüdlich verteidigt. Als L. zusätzlich Anfang 1539 eine Schrift `Wider die Antinomer' veröffentlichte (WA 50,468-477), erhob Agricola Klage bei Kurfürst Johann Friedrich (+ 1554), mit der überraschenden Folge, dass ein förmliches Untersuchungsverfahren gegen ihn, den Kläger, eingeleitet wurde. Da Kurfürst Joachim II. von Brandenburg (+ 1571) dem bedrängten Agricola die Stelle eines Hofpredigers in Berlin anbot, nutzte er die Gelegenheit und verließ im August 1540 heimlich Kursachsens Universitätsstadt. Über dem Antinomerstreit ist L.s Freundschaft mit Agricola zerbrochen. Noch nach dessen Weggang ließ er am 1. September 1540 das Problem in Wittenberg von neuem - und nun zum letzten Male - disputieren. - Angeregt durch die Konzilsberufung nach Mantua und durch die Versuche, eine Einigung der zwiespältigen Religion auf der Grundlage der altkirchlichen Konzilien und der Kirchenväter herbeizuführen, hat L. 1539 »Von den Konziliis und Kirchen« veröffentlicht (WA 50,509-653), eine ekklesiologisch reiche Abhandlung über das Wesen der Kirche und die Norm ihrer Lehre und ihres Lebens. Mit dieser Schrift hat L. seiner Ekklesiologie die endgültige Form gegeben. - In das Jahr 1539 fällt L.s Beichtrat an den Landgrafen Philipp von Hessen. Verheiratet mit Christine, der Tochter Herzog Georgs von Sachsen, vermochte der Landgraf in dieser Ehe keine Erfüllung mehr zu finden. Als er im Jahre 1539 das meißnische Edelfräulein Margarete von Sale kennenlernte und deren Mutter auf einer rechtsverbindlichen Ehe bestand, reifte in ihm der Gedanke, nach dem Vorbild der alttestamentlichen Patriarchen eine Nebenehe einzugehen. Vermittelt durch Bucer gaben L. und Melanchthon dem Landgrafen zu verstehen, dass die schöpfungsgemäße und christliche Form der Ehe die Einehe sei. Im äußersten Falle leiblicher Anfechtung lasse Gott aber die Nebenehe zu, um Unzucht und Ehebruch zu verhindern. L. gab deshalb den Rat, geheim eher die Nebenehe einzugehen, als der Unzucht nachzugeben (WAB 8,639-643). Dieser Rat war ein evangelischer Beichtrat in Gewissensnöten, der gewiss kein allgemeines Recht setzt, sich aber das allgemeine Gesetz auch nicht als Evangelium vorschreiben lässt. Die Nebenehe, die Philipp am 4. März 1540 mit Margarete von Sale eingegangen ist, konnte nicht geheimbleiben. Sie wurde ein Fall des Strafrechts und damit der Politik. Der Preis für den kaiserlichen Straferlass war Philipps Versprechen, den Schmalkaldischen Bund nicht über Deutschland hinaus zu erweitern und den Kaiser in territorialen Ansprüchen zu unterstützen. 
Im Herzogtum Braunschweig-Wolfenbüttel schwelte ein Konflikt, der 1542 auch militärisch zum Ausbruch kam. Herzog Heinrich II. von Braunschweig-Wolfenbüttel (+ 1568), überzeugter Anhänger der alten Kirche, marschierte gegen die Städte Goslar (Reichsstadt) und Braunschweig (faktisch reichsfrei), die beide zu den Ständen der Augsburgischen Konfession und zum Schmalkaldischen Bund gehörten. Hessische und kursächsiche Truppen eilten den Städten zur Hilfe, so dass der Herzog fliehen musste und 1545 vom hessischen Landgrafen sogar gefangengenommen wurde. Dem militärischen Kampf ging die Fehde der Federn voraus, an der sich auch L. beteiligt hatte mit seinem Pamphlet `Wider Hans Worst' (WA 51,469-572; 1541). Das ist eine Kampfansage nicht allererst gegen die Person Herzog Heinrichs, sondern nach L.s Zeitverständnis gegen den Teufel und seinen Antichristen, die in dieser Endzeit ihre Verbündeten zum Kampf gegen die Christenheit treiben. Bewusst als Enthüllung apokalyptischer Gefahren veröffentlicht L. im Jahre 1543 eine Reihe von Schimpfschriften wider die Juden: »Von den Juden und ihren Lügen« (WA 53,417-552), »Vom Schem Hamphoras und vom Geschlecht Christi« (WA 53,579-648) und »Von den letzten Worten Davids« (WA 54,28-100). Bekannt geworden ist L.s Vorschlag, die Juden gänzlich ihrer Religion und Kultur zu berauben und sie in Lagern zusammenzufassen - oder sie auszuweisen (WA 53,523-526). Im Judentum vermochte L. zeitlebens nur eine teuflische Gefährdung der Christenheit zu erkennen. 
Eine weitere Kampffront ist die päpstliche Kirche. Papst Paul III. hatte in einem Breve vom 24. August 1544 den Kaiser getadelt, dass er statt des Krieges eine Verständigung mit den Ketzern suchte. Dieses Breve und eine schärfere Vorform sind Ende 1544 in Deutschland bekannt geworden. Darauf reagiert L. mit seiner Schmähschrift »Wider das Papsttum zu Rom, vom Teufel gestiftet« (WA 54,206-299; 1545), in der er wiederum jenen Antichrist enthüllen will, den der Teufel mitten in das Zentrum der Christenheit plaziert hat. 
Die letzte Reise führte L. in seinen Geburtsort Eisleben, wohin er gebeten worden war, die Herrschaftsstreitigkeiten unter den gräflichen Brüdern von Mansfeld zu schlichten. Von Wittenberg am 23. Januar 1546 aufgebrochen, konnte er die schwierigen Verhandlungen am 14. Februar erfolgreich abschließen. Die letzten Tage seines Lebens hat er in gelassenem Humor und ohne Beschwerden verbracht. Am Abend des 17. Februar legte er sich in Ruhe zum Schlaf, erwachte aber etwa um 1 Uhr und klagt über Beklemmungen. Von den herbeieilenden Freunden gefragt, ob er bei Christus und bei seiner eigenen Lehre beständig bleiben wolle, antwortet er vernehmlich mit `Ja'. 
In dieser Nacht des 18. Februar 1546 ist Martin L. etwa um 3 Uhr gestorben. Sein Leichnam wird in der Andreaskirche zu Eisleben aufgebahrt und am 20. Februar feierlich über Halle nach Wittenberg geleitet. Dort trifft der Leichenzug am 22. Februar um 9 Uhr morgens ein und wird zur Schlosskirche geführt, wo die Begräbnisfeierlichkeiten stattfinden. Stadtpfarrer Johannes Bugenhagen (+ 1558) hält auf deutsch die Gemeindepredigt und Philipp Melanchthon auf latein die Gedenkrede der Universität. Dort in der Schlosskirche unweit des Predigtstuhls, »da er am Leben manniche gewaltige christliche Predigten ... gethan« (WA 54,496,17-19), liegt Martin L. begraben. 

Werke: 
Erste Sammelausgabe von Luthers Schriften - Ad Leonem X Pontificem Maximum, Resolutiones disputationum de virtute indulgentiarum reverendi Patris, ac Sacrae Theologiae doctoris Martini Luther Augustiniani Vuittenbergensis ... [Basel, Johann Froben] Oktober 1518. 
Gesamtausgaben des 16. Jahrhunderts - Wittenberger Ausgabe: (Deutsche Schriften) Der Erste [- Zwelffte und letzte] Teil der Bücher D. Mart. Luth. ..., Wittenberg (Hans Lufft) 1539-1559; - (Lateinische Schriften) Tomus primus [- septimus] omnium operum reverendi Domini Martini Lutheri ..., Wittenberg (Hans Lufft, u.a.) 1545-1557. - Jenaer Ausgabe: (Deutsche Schriften) Der Erste [- Achte] Teil aller Bücher und Schrifften des thewren/seligen Mans Doct. Mart. Lutheri, Jena (Christian Rödinger d.Ä., u.a.) 1555-1558; - (Lateinische Schriften) Tomus primus [- quartus] omnium operum Reverendi Patris D.M.L. [Lutheri], Jena (Christian Rödinger d.Ä, u.a.) 1556-1558. 

[Bearbeitet mach: Biographisch - bibliographisches Kirchenlexikon
http://www.bautz.de/bbkl/l/luther_m.shtml ]
Andere Biographie: Oekumenisches Heiligenlexikon
http://www.heiligenlexikon.de/BiographienM/Martin_Luther.html. 
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