Bei diesem Ablassprediger, so hieß es, könne man Ablass für Sünden schon Verstorbener oder gar Ablass für eigene Sünden, die in der Zukunft noch geschehen würden, erlangen. 1517 wurde Tetzel Generalsubkommissar des Mainzer Erzbischofs Albrecht II. Als solcher war er für die Kirchenprovinz Magdeburg zuständig. Ein solcher Ablasshandel lief Luthers Vorstellung von einem sündigen Menschen, der sich ein Leben lang Gottes Demut unterwirft, zuwider und brachte Luther dazu, diesen Ablasshandel anzuprangern. In Opposition zu Tetzels Ablasspredigten veröffentlichte Martin Luther am 31. Oktober 1517 seine 95 Thesen. Im darauffolgenden Januar konterte Tetzel mit über 100 Gegenthesen, im April folgte seine Antwort auf Luthers Predigt gegen den Ablass. Wegen seiner anstößigen Sprache wurde Tetzel von dem deutschen päpstlichen Diplomaten Karl von Miltitz scharf gerügt. Kurzbiografie:
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